Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Grundlage jeglicher Zusammenarbeit und Rechtsgeschäfte mit Trafficsquare. Der jeweilige Auftraggeber wird in diesen AGB als „Kunde“ bezeichnet. Abweichende Bedingungen des Kunden, die Trafficsquare nicht ausdrücklich und in Schriftform anerkennt, sind unverbindlich, auch ohne den ausdrücklichen Widerspruch von Trafficsquare.

§1 Definitionen

Suchmaschinenoptimierung, abgekürzt durch den englischen Begriff „SEO“ (Search Engine Optimization) bezeichnet Dienstleistungen von Trafficsquare, die das Ziel haben, die Auffindbarkeit der Website des Kunden innerhalb der organischen Suchergebnisse von Online-Suchmaschinen, vor allem bei Google zu verbessern. Die Funktionsweise von SEO und die Leistungen, die Trafficsquare zur Optimierung einsetzt werden in dem offiziellen Google Online-Dokument „Einführung in Suchmaschinenoptimierung“ (http:/static.googleusercontent.com/media/www.google.de/de/de/webmasters/docs/einfuehrung-in-suchmaschinenoptimierung.pdf) vorgestellt. Manipulative Optimierungsmaßnahmen („Black-Hat-SEO“) werden von Trafficsquare nicht angewandt.

§2 Angebote

Angebote sind freibleibend und unverbindlich und werden erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung durch den Kunden gültig. Angebote, die dem Kunden vorliegen sind, maximal 90 Tage, ab dem Angebotsdatum, gültig, sofern nicht anders im Angebot ausgewiesen.

§3 Leistungsgegenstand

Das mit dem Kunden abgestimmte Angebot beziehungsweise die Rechnung bestimmt vorrangig den Umfang der Leistungen und die Vertragspflichten von Trafficsquare. Ebenfalls beachtet werden die aufbewahrten Konversationsprotokolle. Wenn nicht anders vereinbart, sind bei Leistungen mit Mitwirkungspflicht des Kunden zum Festpreis 2 (zwei) Korrekturschleifen im Festpreis enthalten; darüber hinaus gehende Tätigkeiten werden nach Zeit vergütet (siehe §9 Vergütung).

§4 Vertragsschluss

Verträge zwischen den beiden Parteien kommen nach den allgemeinen rechtsgeschäftlichen Regeln zu Stande, indem der Kunde Trafficsquare schriftlich mit der Durchführung von Leistungen beauftragt und Trafficsquare dem Auftragsangebot entweder nicht innerhalb von 7 Werktagen widerspricht oder alternativ mit der Erbringung der beauftragten Leistungen beginnt und den Kunden über den Leistungsbeginn informiert.

§5 Kosten / Zahlungsvereinbarung

Die für den Kunden anfallenden Kosten sind in der jeweiligen Rechnung sowie falls erstellt im Angebot ausgeschildert. Mit der Annahme des Auftrages erklärt sich der Kunde, mit den in der Rechnung geäußerten Zahlungsforderungen und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Trafficsquare einverstanden. Trafficsquare ist berechtigt, für in sich abgeschlossene Leistungen Abschlagszahlungen für die erbrachten, vertragsgemäßen Leistungen zu verlangen.

§6 Mitarbeiter

Die Mitarbeiter, welche zur Durchführung der Dienstleistung eingesetzt werden, werden von Trafficsquare ausgesucht. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Leistungserbringung durch einen bestimmten Mitarbeiter. Der Kunde hat gegenüber den von Trafficsquare eingesetzten Mitarbeitern kein Weisungsrecht.

§7 Abnahme von Leistungen, Prüfung von Mängeln

Der Kunde ist dazu verpflichtet, Leistungen, die Trafficsquare diesem zur Abnahme übergibt, auf Mängel zu überprüfen. Diese Mängel beziehungsweise Beanstandungen muss der Kunde der Werbeagentur Trafficsquare schriftlich, zusammen mit einer Beschreibung zur Reproduktion der Mängel, innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen mitteilen. Leistungen gelten als abgenommen, wenn innerhalb der in Satz 1 genannten Frist keine Mängel gerügt wurden oder diese insgesamt mindestens 14 (vierzehn) Tage lang produktiv genutzt wurden (z. B. durch die Veröffentlichung einer Website). Sollte sich bei der Lokalisierung von Mängeln herausstellen, dass
tatsächlich kein Mangel bestand, wird die Tätigkeit von Trafficsquare im Rahmen der Mangelbehandlung nach den üblichen Sätzen (vgl. §9 Abs. 2) vergütet.

§8 Mitwirkungspflichten

(1) Soweit es für die Vertragsdurchführung erforderlich ist, wird der Kunde Trafficsquare alle ihm zur Verfügung stehenden Informationen und Gegenstände unverzüglich und kostenfrei zur Verfügung stellen und in seiner Betriebssphäre alle zur Erbringung der Dienstleistung erforderlichen Voraussetzungen schaffen. (2) Die Erbringung der Dienstleistung erfolgt in Abhängigkeit von der Erfüllung der Mitwirkungspflichten durch den Kunden. Kommt der Kunde diesen Pflichten nicht nach und entstehen dadurch Verzögerungen von mehr als 30 Tagen nach einer schriftlichen Benachrichtigung durch Trafficsquare und / oder Mehraufwand, behält sich Trafficsquare das Recht vor, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu beenden. Eine Wiederaufnahme des Vertrages ist auch nach der Kündigung jederzeit möglich, wenn sich die Vertragsparteien auf eine dem Mehraufwand seitens Trafficsquare angepasste Vergütung geeinigt haben.

§9 Vergütung

(1) Die Tätigkeiten von Trafficsquare werden, sofern nicht anders (beispielsweise vertraglich) vereinbart, zu einem Stundensatz von 100,00 EUR netto vergütet. Die Abrechnung erfolgt in 15-Minuten-Schritten. (2) Je nach Auftragsart rechnet Trafficsquare einmalig oder periodisch zum bzw. zu den angegebenen Zeitpunkten ab. Rechnungsbeträge werden je nach Vereinbarung entweder per Lastschrift von einem vom Kunden genannten Bankkonto eingezogen oder sind vom Kunden pünktlich zum Fälligkeitsdatum auf der Rechnung ohne Abzug zu
leisten. (3) Bei Laufzeitverträgen und bei der Vereinbarung von Ratenzahlungen wird die gesamte für einen Abrechnungszeitraum vereinbarte Summe sofort fällig, wenn der Kunde mit der Zahlung einer fälligen Vergütung 15 (fünfzehn) Tage im Verzug ist. (4) Sofern ein Kunde die Mitwirkung (z. B. nach §8), welche zur Erbringung der Leistung durch Trafficsquare erforderlich ist, für eine Zeit von mindestens 30 (dreißig) Tagen schuldhaft unterlässt, wird die gesamte Vergütung fällig.
(5) Wenn und soweit eine Vergütung im Voraus geschuldet ist (z.B. bei Laufzeitverträgen) ist Trafficsquare vor der Zahlung der fälligen Summe nicht zur Erbringung der Leistung verpflichtet. (6) Wenn und soweit Trafficsquare für die Erbringung der Leistung vereinbarungsgemäß Leistungen von Drittanbietern verwendet (zum Beispiel der Einkauf von Bildlizenzen, Hosting oder Werbekosten), darf diese Leistungen dem Kunden im Voraus, auch außerhalb üblicher Abrechnungszyklen, in Rechnung gestellt werden.

§10 Betriebsstörungen

Trafficsquare wird bei Betriebsstörungen, soweit sie nicht vorhersehbar waren, sowie Streiks, Aussperrungen, behördliche Verfügungen und Fälle höherer Gewalt für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von der Verpflichtung zur Dienstleistung befreit. Wird hierdurch die Erbringung der Dienstleistung um mehr als zwei Monate verzögert, so ist jede der Parteien unter Ausschluss aller weiteren Ansprüche berechtigt, den Vertrag hinsichtlich der betroffenen Dienstleistungen zu kündigen.

§11 Gewährleistung

Die Frist für die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen beträgt 12 (zwölf) Monate ab Übergabe der Leistung beziehungsweise des Ergebnisses.

§12 Haftungsbegrenzung

(1) Eine Haftung für Schäden, welche durch einfache Fahrlässigkeit verursacht wurden, ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um Schäden, die Trafficsquare unabhängig von einem fahrlässigen Verhalten zu vertreten hat oder um Schäden aus der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten haftet Trafficsquare bei einfacher Fahrlässigkeit begrenzt auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schaden. (2) Trafficsquare übernimmt keine Haftung für die vom Kunden gelieferten Inhalte. Der Kunde versichert, dass für jegliches zur Verfügung gestelltes Material, die notwendigen Urheberrechte und Lizenzen vorhanden sind. (3) Trafficsquare haftet nur dann für die Wiederbeschaffung von Daten, wenn der Kunde sichergestellt hat, dass diese Daten im Sinne ordnungsgemäßer Datenverarbeitung aus Datenbeständen, die in maschinenlesbarer Form bereitgehalten werden, mit vertretbarem Aufwand reproduzierbar sind. Der Kunde ist verpflichtet, Sicherheitskopien von sämtlichen Daten, die Trafficsquare zur Erbringung der Werksleistung zur Verfügung gestellt werden, anzufertigen und zu verwahren. Trafficsquare ist nicht dazu verpflichtet, übermittelte Daten, die für die Erbringung der Werksleistung nicht erforderlich sind, aufzubewahren.

§13 Nennung des Kunden als Referenz

Die folgenden Details des Kunden bzw. der Tätigkeit für den Kunden dürfen von Trafficsquare zu Referenz- und Werbezwecken auf Ihrer Website, in Präsentationen und Werbematerial aller Art und unabhängig vom Medium (inklusive Messeauftritte) verwendet werden: Firma, Logo(s) und sonstige Kennzeichen (z.B. Marken), soweit sie mit der Leistung von Trafficsquare für den Kunden im Zusammenhang stehen, sowie eine grobe Beschreibung der erbrachten Leistungen.

§14 Leistung: Suchmaschinenoptimierung (SEO)

(1) Der Kunde ist sich bewusst und damit einverstanden, dass: a) Trafficsquare für SEO-Dienstleistungen mangels Kontrolle der von Dritten betriebenen Suchmaschinen weder garantieren kann, dass ein bestimmtes Ranking unter den Suchergebnissen in Online-Suchmaschinen erreicht wird, noch dass ein anderer vom Kunden angestrebter Erfolg erzielt wird; und b) die von Trafficsquare für SEO-Dienstleistungen berechnete Vergütung eine auf Dauer angelegte Pauschale ist, dass Trafficsquare deshalb die vereinbarten Dienste nach eigenem Ermessen zeitlich plant und erbringt und der Kunde weder die Erbringung einer bestimmten Dienstleistung in einem bestimmten Zeitraum erwarten noch einen konkreten Tätigkeitsbericht fordern kann. (2) Der Kunde hat Trafficsquare vor Beginn der SEO-Leistungserbringung über alle seine bisherigen SEO-Aktivitäten umfassend zu informieren, dies beinhaltet auch die eventuelle Entfernung von Webseiten aus einem oder mehreren Suchmaschinenindizes (Blacklisting). Ein Verstoß gegen diese Pflicht stellt einen Grund zur außerordentlichen Kündigung des entsprechenden Auftragsverhältnisses dar. (3) Wenn Trafficsquare mit Arbeiten an Webseiten des Kunden beauftragt ist, muss der Kunde Trafficsquare spätestens 2 (zwei) Wochen vor der Durchführung von technischen oder grafischen Änderungen durch Dritte an diesen Webseiten über die anstehenden Änderungen informieren.

§15 Leistung: Google Ads

(1) Trafficsquare berät und unterstützt den Kunden bei der Erstellung und Pflege der von ihm gewünschten AdWords-Kampagnen. Der Kunde ist sich bewusst, dass die Positionierung von Anzeigen vom jeweils aktuellen Anzeigenmarkt abhängig ist und Trafficsquare mangels Einfluss hierauf weder eine bestimmte Positionierung noch eine bestimmte Zahl von Klicks auf die Anzeige(n) des Kunden garantieren kann. (2) Zur Erbringung von Leistungen für Google AdWords-Kampagnen bedient sich Trafficsquare des Werbenetzwerkes „Google Ads“ der Google Inc. Mit Sitz in Mountain View, Kalifornien, USA. (3) Wenn Trafficsquare durch den Kunden mit Dienstleistungen mit Bezug zu Google Ads beauftragt wurde, muss dieser Trafficsquare spätestens 14 (vierzehn) Tage vor Durchführung jeder Änderung der Linkstruktur seiner Website, auf die eine Google Ads-Kampagne verweist, über die jeweilige Änderung zu informieren. Er ist sich darüber bewusst und stellt Trafficsquare von jeder Haftung für Schäden frei, die durch von ihm selbst verursachte defekte Links verursacht werden.

§16 Leistung: Webdesign

(1) Trafficsquare bietet dem Kunden auch Webdesign-Anpassungen als Teil der angebotenen Dienstleistungen an. Solche Anpassungen können die Gestaltung, Struktur und Funktionalität der Website des Kunden betreffen. (2) Der Kunde ist verpflichtet, Trafficsquare alle notwendigen Zugangsdaten und Informationen bereitzustellen, die für die Durchführung von Webdesign-Anpassungen erforderlich sind. Dies umfasst, ist jedoch nicht beschränkt auf, Zugang zum Content Management System (CMS), Hosting-Informationen und andere relevante technische Details sowie Inhalte wie Bilder und Texte, sofern nicht anders schriftlich vereinbart. (3) Der Kunde versteht und akzeptiert, dass Webdesign-Anpassungen auf Grundlage seiner Anforderungen und Ziele durchgeführt werden. Trafficsquare kann jedoch keine Garantien für bestimmte Ergebnisse oder Leistungsniveaus abgeben und ist nicht haftbar für etwaige Veränderungen im Nutzerverhalten oder den Umsatz, die sich aus den Anpassungen ergeben.

$17 Sonderregelungen für Email-Dienste

(1) Der Kunde hat in seinen E-Mail-Postfächern eingehende Nachrichten in regelmäßigen Abständen abzurufen. (2) Der Anbieter kann die Weiterleitung der an seine Kunden gerichteten E-Mails ablehnen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass eine E-Mail schädliche Software (Viren, Würmer oder Trojaner etc.) enthält, die Absenderinformationen falsch oder verschleiert sind oder es sich um sogenannte Spam-Mails handelt. (3) Die Versendung von sogenannten Spam-Mails ist untersagt. Ebenso ist untersagt, bei der Versendung von Emails falsche Absenderdaten anzugeben. (4) Versendet der Kunde Spam-Mails im Sinne des vorstehenden Absatzes, kann der Anbieter die betreffenden Postfächer des Kunden vorübergehend sperren.

§18 Leistung: Hosting-Dienstleistungen

(1) Die Verfügbarkeit der Server von Trafficsquare liegt bei mindestens 98% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind diejenigen Zeiten, innerhalb derer die Server aufgrund durch vom Anbieter nicht beeinflussbarer Geschehnisse nicht erreichbar sind, also beispielsweise höhere Gewalt, technische Probleme außerhalb der des Einflussbereichs des Anbieters, Handlungen Dritter, die nicht durch den Anbieter beauftragt sind, eingeschränkte oder wegfallende Funktionalität des Internets etc. Abweichende Vereinbarungen, insbesondere höhere Werte der Erreichbarkeit der einzelnen Produkte, können sich aus den jeweils einschlägigen SLAs ergeben. (2) Trafficsquare ist berechtigt, seine Leistungen zu erweitern, dem technischen Fortschritt anzupassen und / oder Verbesserungen vorzunehmen. Dies gilt insbesondere, wenn die Anpassung erforderlich erscheint, um Missbrauch zu verhindern, oder Trafficsquare aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Leistungsanpassung verpflichtet ist. Werden durch Trafficsquare Zusatzleistungen, die nicht Teil der Entgeltpflicht des Kunden sind, erbracht, können diese jederzeit entfallen oder durch anderweitige Lösungen ersetzt werden. (3) Der Kunde verpflichtet sich, seinen gesetzlichen Impressumspflichten nachzukommen. (4) Mit der Übermittlung der Webseiten bzw. -inhalte (an den Provider) stellt der Kunde den Anbieter von jeglicher Haftung für den Inhalt frei und versichert ausdrücklich, kein Material zu übermitteln und kein Material Dritter einzublenden, welches andere Personen oder Personengruppen in Ihrer Ehre verletzt, verunglimpft oder beleidigt. Der Kunde versichert außerdem, eventuell anfallende Gebühren, die durch die Veröffentlichung der Daten (z.B. GEMA-Gebühren) entstehen, den entsprechenden Organisationen zu entrichten. Der Kunde versichert weiterhin ausdrücklich, keine Inhalte oder Daten zu veröffentlichen, die gegen geltendes Recht der Bundesrepublik Deutschland verstoßen. Dies gilt auch, wenn solche Inhalte durch Hyperlinks oder sonstige interaktive Verbindungen, die der Kunde auf Seiten Dritter setzt, zugänglich gemacht werden. Extremistische oder pornographische Inhalte sind untersagt. Es ist ferner ausdrücklich untersagt, von den Servern des Anbieters in irgendeiner Weise so genannte ‚Spam-E-Mails‘ oder ähnliches zu versenden. (5) Potentiell jugendgefährdende Inhalte, die nicht gem. Ziffer 8.2 ausgeschlossen sind, sind nur gestattet, sofern nicht anders vereinbart, wenn Minderjährige vor dem Zugriff hierauf geschützt sind und die gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen, insbesondere taugliche und rechtssichere Altersverifikationssysteme, vorgehalten werden. (6) Sofern der Kunde gegen seine Pflichten aus den vorstehenden Ziffern 8.1, 8.2 und 8.3 verstößt, ist der Anbieter zur Sperrung der betreffenden Webseiten berechtigt. Etwaige Kosten einer Sperrung trägt der Kunde. Klargestellt wird, dass die Zahlungspflicht des Kunden hiervon grundsätzlich unberührt bleibt. (7) Der Anbieter behält sich vor, Inhalte, die das Regelbetriebsverhalten oder die Sicherheit des Servers beeinträchtigen könnten, grundsätzlich zu sperren oder deren Betrieb im Einzelfall zu unterbinden. (8) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die Bereitstellung und Veröffentlichung der Inhalte der von ihm eingestellten Webseiten oder Daten weder gegen deutsches noch sonst einschlägiges nationales Recht, insbesondere Urheber-, Marken-, Namens-, Datenschutz- und Wettbewerbsrecht, verstoßen. Der Anbieter behält sich vor, Inhalte, die ihm in dieser Hinsicht bedenklich erscheinen, vorübergehend zu sperren. Das Gleiche gilt, wenn der Anbieter von dritter Seite aufgefordert wird, Inhalte auf gehosteten Webseiten zu ändern oder zu löschen, weil sie angeblich gegen geltendes Recht verstoßen oder Rechte Dritter verletzen.

§19 Datenschutz

Wenn Trafficsquare personenbezogene Daten durch den Kunden zur Verfügung gestellt werden, wird Trafficsquare diese nach den gesetzlichen Vorschriften schützen. Der Kunde muss Trafficsquare darauf hinweisen, wenn personenbezogene Daten zur Verfügung gestellt werden. Der Kunde ist sich bewusst, dass hierdurch eine sogenannte Auftragsdatenverarbeitung nach § 11 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) vorliegen kann, die zu regeln er gesetzlich verpflichtet ist.

§20 Haftung des Kunden nach Telemediengesetz

Dem Kunden ist bewusst, dass er nach § 7 Telemediengesetz (TMG) inhaltlich Verantwortlicher für alle von Trafficsquare in seinem Auftrag erstellten, gepflegten oder in sonstiger Weise verwalteten Online-Präsenzen ist, z.B. seiner Websites, Social Media-Seiten, Online-Shops und Google Places- oder Google AdWords-Inhalte. Er haftet dementsprechend z. B. nach Urheber-, Telemedien-, Wettbewerbs-, Marken- und Datenschutzrecht. Trafficsquare schlägt im Rahmen des jeweiligen Auftrages Maßnahmen ausschließlich vor, erbringt aber zu keiner Zeit Rechtsberatung. Die Verantwortlichkeit für die Rechtskonformität der von ihm verwendeten Inhalte und Leistungen liegt bei dem Kunden.

§21 Weiteres

(1) Sämtliche die Geschäftsbeziehung zwischen Trafficsquare und dem Kunden betreffenden Willenserklärungen, insbesondere Kündigungen, Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden, aber zum Beispiel auch Mahnungen und Mängelrügen erfordern Textform (z. B. per E-Mail, Fax oder auf Papier). (2) Die von Trafficsquare angegebenen Preise verstehen sich stets, sofern nicht anders beschrieben, als Nettopreise zuzüglich der gegebenenfalls anfallenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

§22 Salvatorische Klausel / Anwendbares Recht

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahekommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. (2) Sofern es sich bei dem Vertragspartner um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und Trafficsquare der Sitz von Trafficsquare. (3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

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